Praktische Hinweise

Ich bin als Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis niedergelassen und rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab. Die Behandlung ist daher in der Regel über eine private Krankenversicherung oder Beihilfe sowie Unfallversicherungen und die Heilfürsorge erstattungsfähig – bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Versicherer. Daneben ist es auch möglich, die Kosten für die Behandlung selbst zu übernehmen (Selbstzahler).

Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Behandlung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Ich verfüge in Leipzig jedoch über keine Kassenzulassung für gesetzlich Versicherte. Beim Kostenerstattungsverfahren muss glaubhaft gemacht werden, dass eine zeitnahe Behandlung indiziert ist und kein Therapieplatz bei einer Kollegin mit Kassensitz gefunden werden konnte. Die Kostenerstattung ist nicht garantiert und muss vor Therapiebeginn bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden. Ich berate Sie gerne bei einem ersten Kontakt darüber, wie dieses Verfahren konkret abläuft.

Kosten

Selbstzahler

Kosten für das Erstgespräch sowie weitere Sitzungen (à 50 Minuten): 134,06 €

Für das Erstellen von Berichten und die Diagnostik können weitere Kosten anfallen. Dies wird vorab besprochen und schriftlich vereinbart.

Die Kosten für Selbstzahler sind angelehnt an GOP/GOÄ, Stand vom 01.07.2024.

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Heilfürsorge

Die Gebühren für die Behandlung richten sich nach den neuen Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) vom 01.07.2024. Sie werden in der Regel vollständig von den Versicherungsträgern übernommen. In Ausnahmefällen kann eine Zuzahlung fällig werden. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem Versicherer.

Bitte beachten Sie, dass Sie mir gegenüber in der Regel der Vertragspartner sind und die entstandenen Kosten selbständig bei Ihrem Versicherer zurückfordern müssen. Ich kann Sie dazu gerne in einem Erstgespräch beraten.

Gesetzliche Krankenversicherung/Kostenerstattung

Da ich in Sachsen keine Abrechnungsgenehmigung für die gesetzlichen Krankenversicherungen besitze, kann ich eine Übernahme der Behandlungskosten für GKV-Versicherte nicht garantieren. Die ersten Sitzungen werden daher analog zu Selbstzahlern abgerechnet. Ich berate Sie zu Beginn dazu, wann und auf welchem Weg Sie eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung beantragen können. Dies ist mit viel Aufwand verbunden und leider ist der Ausgang unsicher. Ich empfehle diesen Weg daher nur, wenn Sie bereit sind, Zeit und Kraft zu investieren. Eine Beratung zu organisatorischen Fragen der Kostenerstattung ist auch vorab per Telefon möglich.